Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (BGBl. I 2020, Nr. 28) ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes war die Einführung von Änderungen im Maklerrecht, mit denen durch bundesweit einheitlich verbindliche Regelungen die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser erhöht und insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher als Käufer von Wohneigentum vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage geschützt werden sollten. Kernbestandteil des Gesetzes war ein Verbot der vollständigen oder überwiegenden Abwälzung von Maklerkosten auf eine Partei des Kaufvertrages, sofern auf der Käuferseite ein Verbraucher oder eine Verbraucherin steht. Dieses Verbot wurde unabhängig davon, ob beide oder nur eine der Parteien des Kaufvertrages auch Vertragsparteien des Maklervertrages sind, eingeführt. Für den Fall eines (Makler-)Vertragsschlusses nur zwischen einer der Parteien des Kaufvertrages und dem Makler/der Maklerin wurde für die (vertragliche) Weitergabe der Maklerkosten eine maximale Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns festgesetzt. Zur Absicherung der vorgenannten Regelung wurde gesetzlich festgelegt, dass im Falle der Weitergabe der Maklerkosten auf die Partei, die den Maklervertrag nicht abgeschlossen hat, die Zahlung des Maklerlohns erst dann fällig wird, wenn die andere Partei nachgewiesen hat, dass sie ihrer Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist. Ebenso wurde für den Fall, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer Vertragspartner des Maklervertrags sind, eine hälftige Kostentragung gesetzlich festgelegt. In der Begründung des Regierungsentwurfs des „Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ wurde angekündigt, dass beabsichtigt ist, die geänderten Vorschriften nach spätestens fünf Jahren zu evaluieren...
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Start Free| Issuing agency | Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz |
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| Country | Germany |
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| Category | Management Consulting |
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| Estimated value | $163,404 |
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| Published | March 26, 2026 |
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| Procurement stage | Request for Proposal (RFP) |
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| Response due | Not specified / rolling |
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| Status | Open — accepting responses |
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| Original language | Hungarian — members read it in their own language |
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| Official source | View original notice |
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| Last verified | October 09, 2026 |
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Source: Tenders Electronic Daily (TED), © European Union. Notice content reused under Commission Decision 2011/833/EU; editorial content licensed CC BY 4.0. GlobalGov is not affiliated with the European Union.
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